Jugendhilfe (ohne Behindertenhilfe)
Kinder und Jugendliche brauchen in einer Welt der Medien und des Konsums wegweisende Orientierung. und die schützende Geborgenheit eines Elternhauses. Wenn sie , aus welchen Gründen auch immer, darauf verzichten müssen und dadurch aus der Bahn geworfen werden, versucht die Jugendhilfe der Diakonie ihnen, aber auch ihren Angehörigen beizustehen. Die Einrichtungen der Jugendhilfe sind hochdifferenziert, die Therapien, die Betreuung, die Förderung der jungen Menschen werden von qualifizierten Fachkräften durchgeführt
- Heime und andere stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe
- Stationäre Einrichtungen für Mütter/Väter und Kind (§ 19 SGB VIII)
- Säuglings- und Kleinstkinderheime
- Heime für Kinder und Jugendliche nach § 34 SGB VIII, auch in Verbindung mit § 35 a SGB VIII
- Heilpädagogische Heime
- Kinder- und Jugenddörfer (§ 34 SGB VIII)
- Wohngemeinschaften und sonstige Wohnformen nach § 13 SGB VIII
- Betreutes Wohnen (§ 34 SGB VIII)
- Aussenwohngruppen (§ 34 SGB VIII), auch in Verbindung mit § 35a SGB VIII
- Stationäre Maßnahmen zum Schutz von Kindern/Jugendlichen nach § 42 SGB VIII (Inobhutnahme)
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII (ISPE)
- Schüler- und Schülerinnenheime (Schulinternate)
- Heime der Erziehungshilfe
- Erziehungsstelle nach § 34 SGB VIII
- Wohnheime für Jugendliche (z.B. in Berufsvorbereitung und/oder -ausbildung) (§ 13 SGB VIII)
- Wohnheime (Internate) der Förderschulen für Kinder und Jugendliche von Aussiedlern und Asylberechtigten
- Therapeutische Einrichtungen und Wohngemeinschaften für alkohol- und/ oder drogenabhängige Jugendliche / junge Volljährige
- Therapeutische Wohngemeinschaften für Alkohol- und Drogenabhängige
- Freizeitheime überwiegend für Kinder und Jugendliche (§ 11 SGB VIII)
- Genesungs-, Kur- und Erholungsheime überwiegend für Kinder und Jugendliche
- Übernachtungsheime der Jugendbildungsstätten (§11 SGB VIII)
- Tageseinrichtungen der Jugendhilfe
- Kinderkrippen, Krabbelstuben (vorwiegend 0-3-jährige)
- Kindergärten / -tagesstätten (vorwiegend 3-jährig bis Schulalter)
- Kinderhorte (vorwiegend Schulalter)
- Kombinierte Tageseinrichtungen für Kinder
- Integrative Kindergärten
- Spielstuben
- Tagesfreizeitstätten
- Allgemein- und berufsbildende Schulen
- Sonderschulen für lernbehinderte ("L") und verhaltensgestörte ("V") Kinder und Jugendliche
- Teilstationäre Gruppen in Heimen der Erziehungshilfe nach §32 SGB VIII, auch in Verbindung mit § 35a SGB VIII
- Förderschulen für Kinder und Jugendliche von Aussiedlern und Asylberechtigten
- Tagesinternate für Kinder und Jugendliche von Aussiedlern und Asylberechtigten
- Jugendbildungsstätten (ähnlich wie Volkshochschulen, eher Fortbildungsstätten) (§11SGB VIII)
- Lehrwerkstätten / Ausbildungsstätten in Einrichtungen der Jugendhilfe (auch Berufsvorbereitung, soweit Lernbehinderte) (§ 13 SGB VIII)
- Werkstätten/ Projekte/ Qualifizierungseinrichtungen für jugendliche Arbeitslose (§ 13 SGB VIII)
- Jugendarbeit allg.
- Beratungsstellen sowie ambulante Dienste
- Jugendberatungsstellen, Jugendhilfestelle (§11 SGB VIII)
- Stellen für Adoptions- und Pflegestellenvermittlung (§ 51,53 SGB VIII)
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- Einsatzstellen der sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Jugendmigrationsdienste
- Leistungsangebote im Rahmen der Jugendgerichtshilfe (§ 87b, 52 SGB VIII, §10 JGG)
- Beratungs- und Vermittlungsstellen für FSJ-Helfer/innen
- Beratungsstellen für jugendliche Arbeitslose (§11, 13 SGB VIII)
- Schulsozialarbeit (§13 SGB VIII)
- Jugendsozialarbeit (Streetwork, Mobile Jugendarbeit, aufsuchende JSA) nach §§ 13
- Flexible Betreuung (§27 SGB VIII)
- Individuelle Hilfe für jugendliche Volljährige (§41 SGB VIII), Nachbetreuung
- Soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII)
- Beratungsstellen für jugendliche Ausländer
- Tagesfreizeitstätten für Jugendliche (z.B. Häuser der offenen Tür ) ( § 11 SGB VIII)
- Fachschulen der Jugendhilfe
- Selbsthilfegruppen und Organisationen freiwilligen Engagements