Altenhilfe
Traditionelle Altenheime gibt es kaum mehr. Meist wurden sie in Pflegeheime umgewandelt. Nicht zuletzt deshalb, weil rüstige alte Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden leben wollen. Dies ist auch im Sinne des Gesetzgebers, der die Devise ausgab: "Ambulant vor stationär". Das heißt: Die Schwester oder der Pfleger versorgt die Patienten möglichst lange zuhause. So leben in unseren Pflegeheimen überwiegend schwerstpflegebedürftige Frauen und Männer. Und ihnen wollen wir eine umfassende menschenwürdige Pflege angedeihen lassen. Fachlich und menschlich. Nur satt und sauber - das gilt für uns nicht. Wir bieten mehr. Auch von unserem christlichen Menschenbild her.
- Heime und vollstationäre Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI sowie sonstige Wohnformen der Altenhilfe
- Vollstationäre Einrichtungen der Altenhilfe incl. eingestreute bzw. angebundene Kurzzeitpflegeplätze mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI
- Vollstationäre Einrichtungen der Altenhilfe mit pflegefachlichem Schwerpunkt (z.B. Gerontopsychiatrie, Appaliker, MS-Erkrankungen etc.)
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen für alte Menschen, auch Kurzzeitpflegebereiche innerhalb von APH mit Versorgungsvertrag
- Betreutes Wohnen
- Altenwohnungen
- Altenheime für Schwestern (Feierabendhäuser)
- Übernachtungsheime der Seniorenbildungsstätten
- Teilstationäre Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI
- Beratungsstellen sowie ambulante Dienste
- Fachschulen der Altenhilfe
- Selbsthilfegruppen und Organisationen freiwilligen Engagements